Schnittstelle Recht & Finanzen

Steuerrecht in der Krise

Steuerfragen entscheiden über den Sanierungserfolg. Wir bieten hochspezialisierte fachanwaltliche Steuerkompetenz für Unternehmen in Sondersituationen, Insolvenzverwalter und Geschäftsführer zur Vermeidung von Haftungsrisiken
Risiken minimieren

Steuerliche Klippen umschiffen – damit die Sanierung gelingt.

Die Krise oder Insolvenz eines Unternehmens wirft hochkomplexe steuerrechtliche Fragen auf. Fehler bei der Behandlung von Sanierungsgewinnen, Umsatzsteuern oder der Abgrenzung von Masseverbindlichkeiten können geplante Restrukturierungen gefährden или привести к личной ответственности руководства.

Mit unserer doppelten Fachanwaltschaft im Insolvenzrecht und Steuerrecht (durch Christian Closhen) lösen wir diese Fragestellungen direkt. Wir verhandeln auf Augenhöhe mit den Finanzbehörden und sichern das Verfahren steuerlich ab – präzise, vorausschauend und rechtssicher.

Fokus & Beratung

Unsere steuerrechtliche Expertise in der Krise

Sanierungs- & Plansteuerrecht

Beratung zu steuerlichen Effekten von Forderungsverzichten und Sanierungsgewinnen sowie steuerliche Optimierung von Insolvenzplänen zur Erhaltung von Verlustvorträgen.

Abwehr von Geschäftsführerhaftung

Beratung und Verteidigung von Geschäftsführern und Vorständen gegen persönliche Inanspruchnahme durch das Finanzamt für Steuerschulden (§ 69 AO).

Vertretung gegenüber Finanzbehörden

Führung von Verhandlungen mit Finanzämtern über Stundungen, Erlasse und Aufrechnungen sowie Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen in der Krise.

Insolvenzspezifische Steuerdeklaration

Aufteilung von Steuerschulden in Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten sowie Erstellung der steuerlichen Abschlüsse während des Verfahrens.

Warum Sie unsere Steuerkompetenz nutzen sollten

01

achanwaltliche Doppelqualifikation

Insolvenzrecht und Steuerrecht sind bei uns eng verzahnt. Wir müssen keine externen Gutachter hinzuziehen – alle steuerlichen Weichenstellungen erfolgen schnell und direkt im Haus.

02

Prävention statt Haftung

Wir erkennen steuerliche Risiken (z.B. Verletzung der steuerlichen Pflichten nach § 34 AO) frühzeitig und bewahren Geschäftsführer vor existenzbedrohenden Haftungsbescheiden.

03

Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern

Wir kennen die behördeninternen Prozesse der Finanzämter im Insolvenzfall und verhandeln pragmatische, für beide Seiten tragfähige Sondervereinbarungen.