Rollenverteilung
Wir ergänzen Sie, wir ersetzen Sie nicht
Steuerberater sehen die Zahlen zuerst. Unternehmensberater kennen die operativen Ursachen. Banken merken früh, wenn Linien ausgereizt werden. In allen drei Fällen stellt sich irgendwann dieselbe Frage: Reicht das, was wir gerade tun, oder greifen bald insolvenzrechtliche Fristen?
Genau dort setzen wir an. Wir übernehmen keine steuerliche Beratung, keine Deklaration und keine laufende Unternehmensberatung. Diese Aufgaben bleiben bei Ihnen, denn Sie kennen das Unternehmen. Unsere Rolle beginnt bei Insolvenzreife, Antragsfristen, Haftungsfragen und der Wahl des richtigen Verfahrens.
Aus über 25 Jahren Insolvenzverwaltung und Sanierung wissen wir, welche Sanierungswege in der Praxis funktionieren und ab wann sie verschlossen sind. Diese Einschätzung geben wir Ihnen und Ihrem Mandanten früh, damit Sie nicht auf Vermutungen angewiesen sind.
Leistungsumfang
Was wir für Sie übernehmen
Erste Einschätzung
Ein Telefonat genügt, um zu klären, ob insolvenzrechtlicher Handlungsdruck besteht. Vertraulich, unverbindlich und ohne dass Ihr Mandant sofort ein neues Mandat erteilen muss.
Prüfung der Insolvenzreife
Feststellung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung mit dokumentiertem Liquiditätsstatus. Diese Dokumentation schützt im Zweifel auch Sie, wenn später Fragen zur Beratung aufkommen.
Auswahl des Verfahrensweges
Bewertung, ob außergerichtliche Sanierung, StaRUG, Schutzschirm, Eigenverwaltung oder Regelverfahren infrage kommt, und was jeder Weg für den Mandanten bedeutet.
Begleitung im Verfahren
Vorbereitung des Antrags, Verhandlungen mit Gläubigern und Banken sowie Umsetzung des Sanierungskonzepts.
Ihre Perspektive
Was das für Sie bedeutet
Für Steuerberater
Anhaltende Liquiditätslücken oder eine bilanzielle Überschuldung lösen Hinweispflichten aus. Ein frühes Gespräch zu dritt schafft Klarheit für den Mandanten und Sicherheit für Sie. Die steuerliche Beratung und die Erstellung der Abschlüsse bleiben vollständig bei Ihnen, auch während eines laufenden Verfahrens.
Für Unternehmensberater
Sanierungskonzepte scheitern selten an der Analyse, sondern an rechtlichen Rahmenbedingungen, die zu spät berücksichtigt werden. Wir liefern die insolvenzrechtliche Bewertung zu Ihrem Konzept, damit es auch dann noch trägt, wenn Insolvenzreife eintritt.
Für Banken und Kreditinstitute
Wir bewerten Sanierungsfähigkeit, prüfen Sicherheiten auf Anfechtungs- und Rangrisiken und begleiten Sanierungsvereinbarungen. Durch unsere Tätigkeit als Insolvenzverwalter wissen wir, wie Ihre Positionen im Verfahren tatsächlich behandelt werden.
Beratung aus einer Hand
Durch die enge Kooperation mit Experconsult und der IUB GmbH verbinden wir rechtliche, betriebswirtschaftliche und operative Expertise. Sie müssen also nicht mehrere Dienstleister koordinieren, die sich erst untereinander abstimmen. Wo eine betriebswirtschaftliche Begleitung nicht nötig ist, weil Sie diese Rolle selbst ausfüllen, beschränken wir uns auf die rechtliche Seite.
So läuft eine Zusammenarbeit ab
Vier Schritte, klar abgegrenzt
Anruf
Sie schildern die Situation, gern zunächst anonymisiert. Wir sagen Ihnen, ob und wie schnell Handlungsbedarf besteht.
Gemeinsames Gespräch
Gespräch mit Ihnen und Ihrem Mandanten. Wir ordnen die Lage ein und benennen die Optionen.
Klare Aufgabenteilung
Wir legen fest, wer was übernimmt. Ihre Rolle bleibt erhalten, unsere ist auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht begrenzt.
Umsetzung
Wir setzen den gewählten Weg um und halten Sie durchgehend informiert.
FAQ
Häufige Fragen zur Zusammenarbeit
Nein. Wir übernehmen keine steuerliche Beratung und keine Deklaration. Diese Aufgaben bleiben bei Ihnen, auch während und nach einem Verfahren.
Sobald Liquiditätsengpässe wiederkehren, Kreditlinien dauerhaft ausgereizt sind oder bilanziell eine Unterdeckung entsteht. Ein Anruf ist immer früher möglich als ein Antrag.
Ein erstes Telefonat zur Einordnung der Lage ist für Sie kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, sprechen wir darüber.
Ja. Für eine erste Einschätzung genügen die Kennzahlen, ohne dass Sie den Namen des Unternehmens nennen müssen.
Wer ein Unternehmen beraten hat, kommt in dessen Verfahren als Verwalter oder Sachwalter nicht in Betracht. Diese Trennung klären wir vor der Zusammenarbeit, damit es später keine Interessenkonflikte gibt.
In akuten Fällen am selben oder am nächsten Tag. Sie erreichen direkt einen der beiden Insolvenzverwalter.
Ja. Häufig geht es zunächst nur um die Frage, ob Insolvenzreife vorliegt oder welche Zahlungen noch zulässig sind.
Unsere Standorte sind Kaiserslautern und Bad Kreuznach. Beratungsmandate übernehmen wir darüber hinaus, Verwalterbestellungen richten sich nach dem zuständigen Gericht.