Gläubigerinformationssystem
Das Gläubigerinformationssystem
Über das Gläubigerinformationssystem, kurz GIS, erledigen Sie die wichtigsten Schritte selbst und rund um die Uhr:
- Forderungen zum Verfahren anmelden
- Verfahrensstand und Termine einsehen
- Berichte und Verzeichnisse abrufen
- Angemeldete Forderungen und deren Feststellung nachvollziehen
Suchen Sie das Verfahren dort über den Namen des Schuldners. Für den Zugang zu geschützten Inhalten benötigen Sie die Zugangsdaten aus dem Anschreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Überblick
Was für Sie wichtig ist
Gläubiger und Lieferanten
Forderung anmelden, Fristen, Eigentumsvorbehalt und Quote.
Arbeitnehmer
Insolvenzgeld, Bescheinigungen, Lohnabrechnung.
Vertragspartner
Laufende Verträge, Miete, Leasing, Sicherungseigentum.
Schuldner und Geschäftsführung
Auskunftspflichten, Unterlagen, Termine.
Im Detail
Antworten für Ihre Rolle im Verfahren
Für Gläubiger und Lieferanten
Ihre Forderung melden Sie beim Insolvenzverwalter an, nicht beim Insolvenzgericht. Am schnellsten geht das über das GIS. Die Frist finden Sie im Eröffnungsbeschluss.
Wichtig sind vollständige Angaben: Grund und Betrag der Forderung, Zinsen und Kosten gesondert ausgewiesen sowie die Belege, also Rechnungen, Lieferscheine und Verträge. Prüfen Sie außerdem, ob Ihnen Sicherungsrechte zustehen, etwa ein Eigentumsvorbehalt an noch vorhandener Ware. Solche Rechte müssen gesondert geltend gemacht werden und werden nicht automatisch berücksichtigt.
Wann und in welcher Höhe eine Quote ausgezahlt wird, steht erst nach Abschluss der Verwertung fest. Den aktuellen Stand können Sie im GIS nachvollziehen.
Weiterführend: Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren
Für Arbeitnehmer
Ihr Arbeitsverhältnis besteht mit der Eröffnung des Verfahrens zunächst fort. Rückständige Nettoentgelte für die letzten drei Monate vor Eröffnung werden über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Den Antrag stellen Sie bei der Agentur für Arbeit, die erforderlichen Bescheinigungen erhalten Sie von uns.
Für Fragen zu Lohnabrechnung, Bescheinigungen und Arbeitspapieren steht Ihnen unser Verfahrenssekretariat zur Verfügung. Falls ein Betriebsrat besteht, sind wir mit diesem in laufendem Kontakt.
Für Vertragspartner, Vermieter und Leasinggeber
Laufende Verträge bestehen zunächst fort. Der Insolvenzverwalter entscheidet nach § 103 InsO, ob er die Erfüllung wählt oder ablehnt. Bis zu dieser Entscheidung bitten wir Sie um Geduld, wir melden uns bei Ihnen.
Wenn sich Gegenstände in Ihrem Sicherungseigentum oder in Ihrem Eigentum befinden, teilen Sie uns dies bitte mit und legen Sie die entsprechenden Unterlagen vor. Für Lieferungen und Leistungen nach Verfahrenseröffnung gelten andere Regeln als für Altforderungen, sprechen Sie das vor einer weiteren Belieferung mit uns ab.
Für Schuldner und Geschäftsführung
Als Schuldner oder gesetzlicher Vertreter sind Sie nach §§ 20, 97 InsO zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet. Das betrifft insbesondere die Herausgabe der Buchhaltung, die Erläuterung der wirtschaftlichen Verhältnisse und die Mitwirkung an der Erstellung der Verzeichnisse.
Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto zügiger verläuft das Verfahren. Wenn Sie Fragen zum Ablauf, zu Terminen oder zu Ihren Pflichten haben, sprechen Sie uns an.
Weiterführend: Geschäftsführerhaftung in der Unternehmenskrise
Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen
Beim Insolvenzverwalter, am einfachsten über das Gläubigerinformationssystem. Eine Anmeldung beim Insolvenzgericht ist nicht erforderlich.
Die Frist steht im Eröffnungsbeschluss. Sie beträgt in der Regel zwischen zwei Wochen und drei Monaten ab Verfahrenseröffnung.
Ihre Forderung ist nicht verloren. Eine nachträgliche Anmeldung ist möglich, verursacht aber Kosten für die gesonderte Prüfung, und an bereits erfolgten Verteilungen nehmen Sie nicht mehr teil.
Rechnungen, Lieferscheine, Verträge und alles, was Grund und Höhe der Forderung belegt. Zinsen und Kosten bitte gesondert ausweisen.
Beides steht erst fest, wenn die Verwertung abgeschlossen ist. Verfahren dauern häufig mehrere Jahre. Abschlagsverteilungen sind vorher möglich.
Über das Gläubigerinformationssystem. Dort finden Sie Berichte, Termine und den aktuellen Verfahrensstand.
Teilen Sie uns das bitte mit und legen Sie Ihre Lieferbedingungen vor. Solche Rechte werden nicht automatisch berücksichtigt und müssen gesondert geltend gemacht werden.
Sprechen Sie das bitte vorher mit uns ab. Nach Verfahrenseröffnung begründete Forderungen werden anders behandelt als Altforderungen.
Für die letzten drei Monate vor Eröffnung greift das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit. Für die Zeit nach Eröffnung erhalten Sie Ihre Vergütung aus der Insolvenzmasse, sofern der Betrieb fortgeführt wird.
Bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Die erforderlichen Bescheinigungen erhalten Sie von uns.
Das steht nicht von Anfang an fest. Über Fortführung oder Stilllegung entscheidet die Gläubigerversammlung im Berichtstermin. Bis dahin prüfen wir die Fortführungsmöglichkeiten. Mehr dazu unter Regelinsolvenzverwaltung.
An unser Verfahrenssekretariat. Bitte geben Sie dabei immer das Aktenzeichen des Verfahrens an, dann können wir Ihnen schneller helfen.