Im Insolvenzverfahren entscheidet die geschlossene Vertretung über den Erfolg der Gläubiger. Einzelne Forderungen gehen in komplexen Verfahren oft unter. Durch die Bündelung von Interessen in Gläubigerausschüssen und Lieferantenpools schaffen wir ein starkes Gegengewicht und sichern wertvolle Mitspracherechte.
Mit über 25 Jahren Erfahrung auf beiden Seiten des Verfahrenstisches (sowohl als Verwalter als auch als Gläubigervertreter) wissen wir genau, wie man Rechte durchsetzt und Werte sichert.
Aktive Mitgliedschaft und Vertretung in Gläubigerausschüssen. Wir wahren Ihre Kontroll- und Mitspracherechte gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Strukturierung und Verwaltung von Lieferanten- und Sicherheitenpools (z. B. zur Durchsetzung von Eigentumsvorbehalten) zur Vermeidung von Einzelvollstreckungsverlusten.
Prüfung, Anmeldung und Durchsetzung von Absonderungs- und Aussonderungsrechten (z. B. Maschinenleasing, Bankbürgschaften, Warenvorräte).
Verhandlungsführung mit Insolvenzverwaltern zur Absicherung von Lieferbeziehungen (Fortführungsvereinbarungen) und zur Erzielung optimaler Quoten
Da wir selbst regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt werden, kennen wir die Denkweise der Gegenseite genau. Dieses Insiderwissen nutzen wir strategisch zu Ihrem Vorteil.
Bei drohender Insolvenz eines Kunden zählt jeder Tag. Wir sichern Ihre Warenbestände und Rechte sichern, bevor der Zugriff der Masse erfolgt.
Die steuerlichen Auswirkungen von Insolvenzplänen und Quotenvereinbarungen werden direkt durch unsere Fachanwaltschaft im Steuerrecht optimiert.