Die Instrumente der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens bieten krisengeschüttelten Unternehmen die Chance, sich unter dem Schutz der Insolvenzordnung grundlegend neu aufzustellen. Doch ein solches Verfahren funktioniert nur, wenn das Gericht entlastet wird und die Gläubiger volles Vertrauen in die Akteure haben.
Als gerichtlich bestellte Sachwalter oder sanierungserfahrene Berater sorgen wir dafür, dass das Verfahren geräuschlos, transparent und rechtssicher abläuft. Wir tragen das Verfahren und entlasten das Insolvenzgericht.
Analyse der Sanierungsfähigkeit und Erstellung der gesetzlich geforderten Bescheinigung nach § 270b InsO (Schutzschirmverfahren).
Unabhängige Überwachung der Geschäftsführung im Auftrag des Insolvenzgerichts. Wir sichern die Gläubigerinteressen und sorgen für reibungslose Berichterstattung.
Ausarbeitung von detaillierten Sanierungs- und Insolvenzplänen, die sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch rechtlich wasserdicht sind.
Absicherung aller steuerlichen Besonderheiten im Sanierungsverfahren durch unsere hauseigene steuerrechtliche Fachanwaltschaft.
Wir liefern Gutachten, Berichte und Verzeichnisse fristgerecht und in maximaler Detailtiefe. Ein fester Ansprechpartner sorgt für kurze Kommunikationswege und absolute Transparenz.
Unsere Kompetenz vereint Insolvenzrecht, Sanierungsrecht und Steuerrecht unter einem Dach. Krisenbedingte Steuerfragen klären wir direkt im Haus – ohne Reibungsverluste.
Wir kennen Großverfahren ebenso wie Regelinsolvenzen aus der Perspektive von Verwaltern, Sachwaltern und Gläubigerausschüssen. Diese Erfahrung gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Eigenverwaltung ist kein Selbstzweck. Wir nutzen das Verfahren konsequent, um den Kern des Unternehmens zu retten, Arbeitsplätze zu sichern und die bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erzielen.