Vertretung & Poolverwaltung

Gläubigerinteressen & Ausschüsse

Durchsetzungsstark, ausgewogen und erfahren. Wir vertreten Banken, Lieferanten und Gläubigergemeinschaften in Insolvenzverfahren und koordinieren Ausschüsse zur maximalen Absicherung Ihrer Forderungen.
Interessen bündeln

Koordination statt Zersplitterung – für eine starke Position im Verfahren.

Im Insolvenzverfahren entscheidet die geschlossene Vertretung über den Erfolg der Gläubiger. Einzelne Forderungen gehen in komplexen Verfahren oft unter. Durch die Bündelung von Interessen in Gläubigerausschüssen und Lieferantenpools schaffen wir ein starkes Gegengewicht und sichern wertvolle Mitspracherechte.

Mit über 25 Jahren Erfahrung auf beiden Seiten des Verfahrenstisches (sowohl als Verwalter als auch als Gläubigervertreter) wissen wir genau, wie man Rechte durchsetzt und Werte sichert.

Fokus & Leistungen

Unsere Schwerpunkte für Gläubiger

Interessenvertretung im Ausschuss

Aktive Mitgliedschaft und Vertretung in Gläubigerausschüssen. Wir wahren Ihre Kontroll- und Mitspracherechte gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Pool- und Konsortialbildung

Strukturierung und Verwaltung von Lieferanten- und Sicherheitenpools (z. B. zur Durchsetzung von Eigentumsvorbehalten) zur Vermeidung von Einzelvollstreckungsverlusten.

Durchsetzung von Sicherungsrechten

Prüfung, Anmeldung und Durchsetzung von Absonderungs- und Aussonderungsrechten (z. B. Maschinenleasing, Bankbürgschaften, Warenvorräte).

Verhandlungsführung

Verhandlungsführung mit Insolvenzverwaltern zur Absicherung von Lieferbeziehungen (Fortführungsvereinbarungen) und zur Erzielung optimaler Quoten

Ihre Vorteile durch unsere Vertretung

01

Strategische Erfahrung

Da wir selbst regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt werden, kennen wir die Denkweise der Gegenseite genau. Dieses Insiderwissen nutzen wir strategisch zu Ihrem Vorteil.

02

Schnelle Absicherung

Bei drohender Insolvenz eines Kunden zählt jeder Tag. Wir sichern Ihre Warenbestände und Rechte sichern, bevor der Zugriff der Masse erfolgt.

03

Hauseigene Steuerkompetenz

Die steuerlichen Auswirkungen von Insolvenzplänen und Quotenvereinbarungen werden direkt durch unsere Fachanwaltschaft im Steuerrecht optimiert.