Ein Insolvenzgutachten ist das Fundament, auf dem das Gericht seine Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens aufbaut. Ein solches Gutachten muss nicht nur juristisch einwandfrei sein, sondern auch wirtschaftliche Realitäten präzise abbilden und für alle Beteiligten nachvollziehbar begründet sein.
Wir liefern Gerichten klare Antworten auf die Kernfragen: Liegt ein Eröffnungsgrund vor? Ist genügend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden? Und gibt es Ansätze für eine Fortführung? Zuverlässig, sachlich und immer pünktlich.
Detaillierte Prüfung der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gemäß §§ 17-19 InsO als neutrale Gutachter
Ermittlung der vorhandenen Insolvenzmasse und Prüfung, ob diese ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§ 26 InsO).
Wirtschaftliche Analyse der Fortführungsfähigkeit des Schuldners während des Eröffnungsverfahrens und Bewertung potenzieller Sanierungsoptionen.
Ausarbeitung und fristgerechte Einreichung des schriftlichen Gutachtens in digitaler und gedruckter Form, streng innerhalb der vom Gericht gesetzten Fristen.
Verzögerungen belasten das Gericht und gefährden verbleibende Vermögenswerte. Unsere internen Prozesse garantieren die pünktliche Lieferung jedes Berichts und Gutachtens.
Insolvenzgründe hängen oft eng mit steuerlichen Verbindlichkeiten zusammen. Durch unsere Fachanwaltschaft im Steuerrecht fließen komplexe steuerliche Sachverhalte direkt fehlerfrei in das Gutachten ein.
Wir schreiben keine unverständlichen Bleiwüsten. Unsere Berichte sind strukturiert, prägnant formuliert und bieten dem Richter eine schnelle und klare Entscheidungsvorlage.