Ein Regelinsolvenzverfahren erfordert höchste administrative Präzision, schnelle Reaktion und lückenlose Transparenz. Als bestellte Insolvenzverwalter verstehen wir uns als verlässlicher Partner des Gerichts. Unser Ziel ist es, das Verfahren zügig und geräuschlos zu führen, während wir gleichzeitig die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger realisieren.
Wir sichern Vermögenswerte unverzüglich, prüfen Optionen zur Betriebsfortführung sachlich und wickeln das Verfahren strukturiert ab. So wird aus einer Krisensituation ein geordneter rechtlicher Prozess.
Unverzügliche Inbesitznahme und Sicherung des Schuldnervermögens vor Ort, Erfassung der Bestände und Abwehr von unberechtigten Zugriffen.
Analyse der Fortführungsoptionen, Einleitung der Insolvenzgeldvorfinanzierung für Mitarbeiter und Stabilisierung des laufenden Geschäftsbetriebs.
Bestmögliche Verwertung der Vermögenswerte (z. B. durch übertragende Sanierung) und Erstellung des Verteilungsverzeichnisses zur Ausschüttung der Quoten.
Durchführung der Tabellenprüfungen, Bearbeitung von Gläubigerforderungen und Erstellung transparenter Berichte für das Insolvenzgericht bis zur Aufhebung des Verfahrens.
Wir halten Fristen penibel ein. Das Insolvenzgericht erhält alle Berichte, Rechnungslegungen und Tabellen pünktlich, um Verzögerungen im Verfahren auszuschließen.
Ob mittelständischer Betrieb oder komplexe Konzerninsolvenz – über 25 Jahre Erfahrung geben uns das nötige Know-how, um Verfahren jeder Komplexität sicher zu steuern.
Bei uns gibt es keine überlasteten Sachbearbeiter-Ketten. Richter und Rechtspfleger haben jederzeit direkten Kontakt zu den bestellten Fachanwälten.