Die Krise eines Unternehmens bedeutet nicht zwangsläufig dessen Ende. Das deutsche Insolvenz- und Restrukturierungsrecht bietet effektive Werkzeuge, um den gesunden Kern eines Betriebes freizulegen und fortzuführen.
Wir betrachten Sanierung als Handwerk. Ob über einen Insolvenzplan, eine übertragende Sanierung (Asset Deal) oder im Rahmen einer außergerichtlichen Restrukturierung: Wir analysieren Schwachstellen, verhandeln mit Gläubigern und setzen Restrukturierungsmaßnahmen konsequent und lösungsorientiert um.
Stabilisierung des laufenden Geschäftsbetriebs, Absicherung von Lieferantenbeziehungen und Sicherung der Liquidität zur Aufrechterhaltung der Produktion.
Vorbereitung und Durchführung von M&A-Prozessen (Verkauf an Investoren) zur Übertragung des gesunden Geschäftsbetriebs auf Rechtsträger ohne Altlasten.
Konzeptionierung und Ausarbeitung von Insolvenz- und Restrukturierungsplänen, die den Gläubigern eine bessere Quote als die Liquidation bieten.
Führung von Verhandlungen mit Banken, Vermietern, Lieferanten und Betriebsräten zur Erzielung von Sanierungsbeiträgen (z. B. Stundungen, Personalabbaupläne).
Wir sind keine Theoretiker. Durch unsere jahrzehntelange Arbeit als Insolvenzverwalter wissen wir genau, woran Fortführungen in der Praxis scheitern – und steuern dem frühzeitig entgegen.
Unser guter Ruf bei Gerichten, Banken und Lieferantenpools erleichtert Verhandlungen erheblich. Man vertraut unseren Zahlen und Konzepten.
In der Krise zählt Zeit. Wir stellen sofort einsatzbereite Restrukturierungsteams auf, um wertvolle Zeit und Substanz des Betriebs nicht zu verlieren.
Eigenverwaltung ist kein Selbstzweck. Wir nutzen das Verfahren konsequent, um den Kern des Unternehmens zu retten, Arbeitsplätze zu sichern und die bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erzielen.