Erhalt von Werten
Wo ein Unternehmen gerettet werden kann, wird es gerettet
Die Krise eines Unternehmens bedeutet nicht zwangsläufig dessen Ende. Das deutsche Insolvenz- und Restrukturierungsrecht stellt wirksame Instrumente bereit, um den tragfähigen Kern eines Betriebes freizulegen und fortzuführen. Voraussetzung ist, dass sie rechtzeitig eingesetzt werden.
Wir betrachten Sanierung als Handwerk. Ob über einen Insolvenzplan, eine übertragende Sanierung, ein Verfahren nach dem StaRUG oder eine außergerichtliche Restrukturierung: Wir analysieren die Ursachen, verhandeln mit Gläubigern und setzen Maßnahmen konsequent um. Aus über 25 Jahren Insolvenzverwaltung, auch in Großverfahren, wissen wir, woran Fortführungen in der Praxis scheitern.
Unser Auftrag endet dort, wo das Unternehmen wieder aus eigener Kraft weiterarbeitet.
Der Zeitpunkt entscheidet über die Optionen
Sanierungschancen sind eine Funktion der verbleibenden Liquidität. Je früher gehandelt wird, desto größer der Werkzeugkasten und desto geringer der Eingriff.
Frühphase, außergerichtliche Sanierung
Erste Ergebniseinbrüche, angespannte Liquidität, aber keine Insolvenzreife. Möglich sind Kostenrestrukturierung, Nachverhandlung von Verträgen, Stundungs- und Sanierungsvereinbarungen mit Banken und Lieferanten. Weder Öffentlichkeit noch Verfahren, aber alle Beteiligten müssen freiwillig mitziehen.
Drohende Zahlungsunfähigkeit, StaRUG und Schutzschirm
Ab diesem Punkt öffnen sich Instrumente, die auch gegen einzelne Blockierer wirken. Der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG erlaubt einen Restrukturierungsplan mit Mehrheitsentscheidung, ohne Insolvenzverfahren. Alternativ kommt das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO in Betracht, mit dreimonatiger Vorbereitungsfrist unter eigener Leitung.
Eingetretene Insolvenzreife, Verfahren nutzen
Auch jetzt ist Sanierung möglich, über Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder übertragende Sanierung. Das Verfahren bietet Instrumente, die außerhalb nicht zur Verfügung stehen: Insolvenzgeld für bis zu drei Monate, erleichterte Vertragsbeendigung nach § 103 InsO, verkürzte Kündigungsfristen nach § 113 InsO und die Möglichkeit, Gläubiger auch gegen ihren Willen einzubinden.
Wer die Frühphase nutzt, entscheidet selbst. Wer wartet, entscheidet unter Aufsicht.
Sanierungsschritte
Unsere Schwerpunkte bei der Restrukturierung
Betriebsfortführung in der Krise
Stabilisierung des laufenden Geschäftsbetriebs, Absicherung von Lieferantenbeziehungen und Sicherung der Liquidität. Die ersten Wochen entscheiden darüber, ob Kunden und Lieferanten bleiben.
Übertragende Sanierung / M&A
Vorbereitung und Durchführung strukturierter Investorenprozesse, um den tragfähigen Geschäftsbetrieb auf einen Rechtsträger ohne Altlasten zu übertragen. Wir prüfen dabei auch die Folgen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB.
Sanierungs- & Insolvenzpläne
Ausarbeitung von Insolvenz- und Restrukturierungsplänen, die den Gläubigern nachweislich eine bessere Befriedigung bieten als die Liquidation. Der Plan ist das stärkste Instrument, um die Gesellschaft selbst zu erhalten.
Stakeholder-Verhandlungen
Führung von Verhandlungen mit Banken, Vermietern, Lieferanten, Warenkreditversicherern und Betriebsräten zur Erzielung von Sanierungsbeiträgen, von der Stundung bis zum Interessenausgleich.
Warum Sie mit uns sanieren sollten
Beratung aus einer Hand
Sanierung ist keine rein juristische Aufgabe. Durch die enge Kooperation mit Experconsult und der IUB GmbH verbinden wir rechtliche, betriebswirtschaftliche und operative Expertise. Sie müssen nicht drei Berater koordinieren, die sich erst untereinander abstimmen.
Praxis statt Theorie
Aus jahrzehntelanger Arbeit als Insolvenzverwalter kennen wir die typischen Bruchstellen einer Fortführung: wegbrechende Lieferantenkredite, gekündigte Warenkreditlimits, abspringende Leistungsträger. Wir steuern dem früh entgegen.
Akzeptanz bei Banken und Gläubigern
In der Krise zählt Zeit. Wir stellen sofort einsatzbereite Restrukturierungsteams auf, um wertvolle Zeit und Substanz des Betriebs nicht zu verlieren.
Fokus auf Sanierung
Eigenverwaltung ist kein Selbstzweck. Wir nutzen das Verfahren konsequent, um den Kern des Unternehmens zu retten, Arbeitsplätze zu sichern und die bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erzielen.
Unsere Rolle endet mit der Stabilisierung
Sanierungsbegleitung ist kein Dauerzustand. Wir übernehmen Verantwortung, solange sie nötig ist, und geben sie zurück, sobald das Unternehmen wieder eigenständig steuern kann. Danach bleiben Ihre Geschäftsführung und Ihre bestehenden Berater in der Verantwortung, nicht wir.
Diese Haltung prägt auch die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Unternehmensberatern. Wir treten nicht an ihre Stelle, sondern ergänzen sie um insolvenz- und sanierungsrechtliche Expertise, die in der Krise gebraucht wird.
FAQ
Häufige Fragen zur Unternehmenssanierung
Sanierung ist das Ziel, Insolvenz ein möglicher Weg dorthin. Eine Sanierung kann außergerichtlich, über das StaRUG oder innerhalb eines Insolvenzverfahrens erfolgen.
Solange ein tragfähiges Geschäftsmodell und ausreichend Zeit vorhanden sind. Entscheidend ist weniger der formale Status als die verbleibende Liquidität.
Der werthaltige Geschäftsbetrieb wird auf einen neuen Rechtsträger übertragen, während die Verbindlichkeiten beim alten Rechtsträger verbleiben und dort abgewickelt werden.
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ermöglicht seit 2021 einen Restrukturierungsplan außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Voraussetzung ist drohende Zahlungsunfähigkeit. Der Plan kann auch gegen einzelne Gläubiger durchgesetzt werden, wenn die erforderlichen Mehrheiten erreicht werden.
Ein im Insolvenzverfahren erstellter Plan, der abweichend von den gesetzlichen Verwertungsregeln die Befriedigung der Gläubiger und den Fortbestand der Gesellschaft regelt. Er bedarf der Zustimmung der Gläubigergruppen und der gerichtlichen Bestätigung.
Häufig ja, wenn auch selten vollständig. Sanierungen sind meist mit Anpassungen verbunden. Der Erhalt des Betriebs sichert regelmäßig deutlich mehr Arbeitsplätze als eine Zerschlagung.
Außergerichtliche Restrukturierungen dauern häufig drei bis zwölf Monate. Insolvenzplanverfahren sind selten unter neun Monaten abgeschlossen, in größeren Verfahren deutlich länger.
Nicht zwingend. Bei außergerichtlicher Sanierung, StaRUG-Verfahren und Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt. Bei einem Regelverfahren geht die Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über.
Das hängt von Umfang und Verfahrensart ab. Im Erstgespräch klären wir den voraussichtlichen Rahmen, bevor Kosten entstehen.
Sobald die Planung nicht mehr aufgeht, Kreditlinien ausgereizt sind oder Lieferanten auf Vorkasse umstellen. Jede Woche früher erweitert den Handlungsspielraum.